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November 27 2011

Pfefferspray ist zum Einsatz bei Polizeikräften als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und zur Ausübung des unmittelbaren Zwanges nicht geeignet. Der Reizstoff und die dafür verwendeten Sprühgeräte können auf Demonstrationen nicht so eingesetzt werden, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. (..) Das konkrete Risiko einer lebensbedrohlichen Verletzung oder ein Todesfall kann bei Demonstrationen, beispielsweise zum Zwecke einer Platzräumung, nicht geduldet werden und ist daher nicht vom Grundgesetz gedeckt.

(Quelle)
— Gutachten: Der Einsatz von Pfefferspray gegen Demonstranten durch Polizeikräfte - Björn Schering wiss. Mitarbeiter Büro Karin Binder, MdB
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